Sankt-Sprizz-Flaschen mit Zitrusfrüchten und Gläsern auf einer Decke — was ist eigentlich im Glas? Foto: forStory

Was aufs Etikett muss, entscheidet der Alkoholgehalt — und die Regeln kennt kaum jemand

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Unter 1,2 % vol. ist ein Getränk fürs Etikett rechtlich kein Alkohol. Kaum jemand kennt diese Regel — und sie macht das Regal paradox: Je mehr Alkohol drin ist, desto weniger muss draufstehen. Wie transparent ein Etikett sein muss, hängt in Deutschland vor allem an dieser einen Zahl.

Unter 1,2 %: rechtlich kein Alkohol — aber volle Kennzeichnungspflicht

Ein Getränk unter 1,2 % vol. gilt im Etikettenrecht als normales Lebensmittel. Deshalb muss dort alles drauf, was auch auf einer Limonade steht: das vollständige Zutatenverzeichnis, die Nährwerttabelle mit jedem Gramm Zucker, die Allergene. Nur eines muss nicht drauf: der Alkohol selbst.

Auch „alkoholfrei“ oder die ausgeschriebene „0,0 %“ sind freiwillige Angaben. Wer sie macht, bindet sich an strenge Grenzen — „alkoholfrei“ ist nur bis 0,5 % vol. erlaubt, „0,0 %“ legt sich auf null fest. Aber niemand zwingt einen Hersteller dazu. Und aufgepasst: Eine „0“ im Produktnamen ist noch keine Gehaltsangabe — verbindlich ist allein die Volumenangabe auf dem Etikett. Ein Bier mit 1 % Alkohol darf so etikettiert verkauft werden, dass das Wort Alkohol gar nicht vorkommt. Es darf sich bloß nicht „alkoholfrei“ nennen.

Wir haben es einmal bewusst andersherum gemacht: Unser Light mit 1,0 % vol. — heute nur noch als Restbestand erhältlich — trug die „1,0 % vol.“ gut sichtbar auf dem Etikett, obwohl das Gesetz keine Angabe verlangt hätte. Einfach, damit draufsteht, was drin ist.

Über 1,2 %: offiziell Alkohol — und fast keine Pflichten mehr

Ab mehr als 1,2 % vol. kehrt sich die Logik um: Jetzt muss der Alkoholgehalt aufs Etikett — dafür entfallen nach Artikel 16 Absatz 4 der LMIV das Zutatenverzeichnis und die Nährwertdeklaration. Kein Zucker, keine Zusatzstoffe, keine Kalorien — nichts davon muss draufstehen.

Und das nutzen Hersteller auch. Beim fertig gemixten Andalö Spritz (5,3 % vol.) etwa findest du weder eine Zutatenliste noch eine Zuckerangabe — deklariert ist nur, was auch über 1,2 % Pflicht bleibt: „enthält Sulfite“ und der Hinweis „mit Farbstoff“. Das ist völlig legal, der Hersteller nutzt die Ausnahme. Eine Gegen-Ausnahme gilt für Wein, Schaumwein und aromatisierte Weinerzeugnisse, die nach dem 8. Dezember 2023 erzeugt wurden: Dort müssen Zutaten und Nährwerte deklariert werden, oft per QR-Code („E-Label“). Im Regal siehst du den Unterschied sofort: Der fertig gemixte Aperol Spritz trägt eine volle Zutatenliste — beim Andalö Spritz bleibt es bei Sulfiten und Farbstoff. Beides ist erlaubt.

Die dritte Schwelle: 10 % — die Alkopop-Grenze

Für fertig gemixte Drinks auf Spirituosen-Basis gibt es noch eine Schwelle, die kaum jemand kennt: Liegt so ein süßer Fertigmix über 1,2 und unter 10 % vol., gilt er als Alkopop — mit einer Sondersteuer von 5.550 € je Hektoliter reinen Alkohols und einem Pflicht-Warnhinweis nach § 9 Alkopopsteuergesetz auf der Flasche: „Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz“.

Deshalb ist die Zone zwischen 1,2 und 10 % bei likörbasierten Fertigmixen fast leer. Der fertig gemixte Aperol Spritz — mit Likör als Basis — liegt mit 10,5 % vol. knapp über der Grenze. Und der Andalö Spritz liegt mit 5,3 % mitten in der Zone — Händler führen ihn als fruchtweinhaltiges Getränk, und für Mischgetränke auf rein vergorener Basis, ohne zugesetzte Spirituose, gilt die Alkopopsteuer nicht. Die Prozentzahl auf einer Flasche hat also oft mehr mit dem Steuerrecht zu tun, als man denkt.

Was muss aufs Etikett? Die Übersicht

Alkoholgehalt Muss der Alkohol drauf? Zutaten & Nährwerte? Beispiele
0,0 % vol. nein — darf freiwillig als „0,0 %“ ausgelobt werden Pflicht (wie jedes Lebensmittel) 0,0er-Biere, Sankt Sprizz Senza
bis 0,5 % vol. nein — darf „alkoholfrei“ heißen, Restalkohol muss nicht beziffert werden Pflicht alkoholfreies Bier, viele alkoholfreie Aperitifs
über 0,5 bis 1,2 % vol. nein — darf nur nicht „alkoholfrei“ heißen Pflicht roher Kombucha, manche fermentierte Getränke
über 1,2 % vol. ja, Pflicht freiwillig — Ausnahme: Wein & aromatisierte Weinerzeugnisse seit Ende 2023 Aperitifs, Liköre, Spirituosen

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Rechtsgrundlagen: VO (EU) 1169/2011 (LMIV), Art. 9 und Art. 16 Abs. 4; „alkoholfrei“ bis 0,5 % vol. nach deutscher Verkehrsauffassung; Wein-Kennzeichnung: VO (EU) 2021/2117; Azofarbstoff-Warnhinweis: Art. 24 Abs. 2 VO (EG) 1333/2008.

Was bedeutet das für den Zucker?

Auf jeder Limonade steht, wie viel Zucker drin ist — auf einem Aperitif mit 15 % vol. muss es das nicht. Dabei stecken in fertigen Spritz-Drinks schnell 11 bis 15 g Zucker pro 100 ml, ein Glas kann damit mehr Zucker enthalten als ein Glas Cola. Nur: Wo nichts deklariert ist, kann es niemand nachlesen. In unserem Aperitivo-Vergleich siehst du die Zuckerwerte der bekannten Drinks nebeneinander — und wo der Hersteller die Menge schlicht nicht angibt.

Was bedeutet das für die Inhaltsstoffe?

Dasselbe Spiel bei den Zutaten: Farbstoffe wie Gelborange S (E110) oder Cochenillerot A (E124) stecken in bekannten Aperitifs — auf einer Limonade müssten sie samt Warnhinweis „kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ deklariert werden. Bei Getränken über 1,2 % vol. entfällt laut Lebensmittelklarheit selbst dieser Warnhinweis. Wer wissen will, was er trinkt, muss bei Drinks über 1,2 % auf die Freiwilligkeit des Herstellers hoffen — oder in Datenbanken und Händler-Datenblättern suchen.

Was bedeutet das für Schwangere?

Für niemanden ist die Lücke so heikel wie für Schwangere. Wir erleben es regelmäßig: Frauen, die ganz bewusst nicht zum alkoholfreien Bier greifen, sondern nur zum 0,0er — weil ihnen selbst der mögliche Restalkohol zu viel ist. Und genau diese Sorgfalt wird ausgehebelt, wenn daneben ein roher Kombucha steht: Das fermentierte Teegetränk enthält laut Verbraucherzentrale herstellungsbedingt etwa 0,1 bis 2 % Alkohol — nicht pasteurisierter Kombucha kann also mehr enthalten als das alkoholfreie Bier, das sie gerade zurückgestellt haben. Und es muss nirgends stehen.

In der Schwangerschaft gibt es nach heutigem Wissensstand keine als sicher geltende Alkoholmenge — Verbraucherzentralen raten Schwangeren deshalb von rohem Kombucha ab. Klare Kommunikation sieht anders aus: eine ausgeschriebene 0,0 % vol., die sich festlegt. Individuelle Fragen gehören trotzdem zur Ärztin oder Hebamme. Mehr dazu: 0,0 % vs. alkoholfrei — der Unterschied und In der Schwangerschaft mit anstoßen.

Worauf du beim Einkauf achten kannst

  • Ausgeschriebene „0,0 % vol.“ suchen — nicht den Namen lesen: Nur die Volumenangabe legt den Hersteller fest; „alkoholfrei“ heißt bis 0,5 % vol. Eine Null im Produktnamen kann etwas anderes sein: Der 2026 gestartete Lillet Blanc 0% etwa enthält laut Herstellerangaben weniger als 0,5 % vol. — vorne steht die Null im Namen, die verbindliche Angabe steht auf dem Rücketikett.
  • Zutatenliste als Transparenz-Test lesen: Steht bei einem Drink mit mehr als 1,2 % eine vollständige Zutatenliste samt Nährwerten, legt der Hersteller mehr offen, als er müsste. Steht nichts drauf, weißt du: Er nutzt die Ausnahme.
  • Bei rohem Kombucha und Fermentgetränken genau hinsehen: Ohne Alkoholangabe kann der Gehalt zwischen 0,5 und 1,2 % liegen — mehr als im alkoholfreien Bier, ohne Kennzeichnung.

Was das für Transparenz heißt — und für unsere Flaschen

Wir haben uns entschieden, die Lücke einfach nicht zu nutzen. Auf jeder Sankt-Sprizz-Flasche stehen die vollständige Zutatenliste und die Nährwerte — 5,5 g Zucker pro 100 ml, gesüßt allein mit der Süße der Trauben, ohne Farbstoffe. Bei der Senza mit ihren 0,0 % vol. ist das Pflicht. Beim Classic mit seinen 5,0 % wäre es das nicht — er trägt trotzdem dieselbe volle Deklaration, weil beide Flaschen gleich lesbar sein sollen.

Und die Senza gibt es ganz bewusst als ausgeschriebene 0,0 statt als „alkoholfrei“: eben weil zwischen „alkoholfrei“ und frei von Alkohol ein Unterschied liegt, den kaum jemand kennt. Dolce Vita mit Spritz, aber ohne Rausch — das soll auch funktionieren, wenn du heute fährst oder gerade auf Nummer sicher gehst. Ohne Nachrechnen, ohne Sternchen im Kopf.

Häufige Fragen

Ab wann muss der Alkoholgehalt auf dem Etikett stehen?

Ab mehr als 1,2 % vol. ist die Angabe des Alkoholgehalts Pflicht. Darunter muss der Alkohol nicht beziffert werden; einzige Einschränkung: Über 0,5 % vol. darf sich das Getränk nicht mehr „alkoholfrei“ nennen.

Warum steht auf Aperitifs und Likören keine Zutatenliste?

Getränke mit mehr als 1,2 % vol. sind nach Art. 16 Abs. 4 der EU-Lebensmittelinformationsverordnung von Zutatenverzeichnis und Nährwertdeklaration befreit. Nur Wein und weinhaltige Getränke müssen seit Ende 2023 deklarieren, oft per QR-Code. Alles darüber hinaus ist freiwillig.

Wie viel Alkohol darf in „alkoholfrei“ stecken?

In Deutschland darf ein Getränk bis 0,5 % vol. als „alkoholfrei“ verkauft werden. „0,0 %“ bedeutet dagegen: praktisch kein Alkohol. Wer ganz sichergehen will, achtet auf die ausgeschriebene 0,0.

Hat Kombucha Alkohol?

Ja, herstellungsbedingt immer etwas — laut Verbraucherzentrale je nach Herstellung etwa 0,1 bis 2 % vol. Unter 1,2 % muss der Gehalt nicht angegeben werden; roher Kombucha kann damit mehr Alkohol enthalten als ein alkoholfreies Bier, ohne dass es auf dem Etikett steht.

Sankt Sprizz in drei Stärken – Kronkorken mit 0,0 %, 1 % und 5 % vol – Foto: forStory

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